Der Verkäufer sichert zu, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war, sowie nach seiner Kenntnis auch früher
Das verkaufte Fahrzeug muss nach den gesetzlichen Bestimmungen so schnell wie möglich umgemeldet werden. Der Käufer verpflichtet sich, das erworbene Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen, spätestens jedoch bis zum
mit Kfz-Brief, Kfz-Schein, AU-Bestätigung, mit den mit amtlichem Siegel versehenen Kennzeichen und
Die Fahrzeug-Identifikations-Nr. am Fahrzeug stimmt mit der im Kfz-Brief überein, der Verkäufer versichert, dass das Kraftfahrzeug mit Zubehör uneingeschränktes Eigentum des Kfz-Halters ist und dass es nicht gewerblich verkauft wird.