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Samstag, 19.05.2012

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Probezeit

 

Fahren auf Probe

Wer neu ist muss sich erst bewähren. Beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins erhalten Sie einen Führerschein auf Probe. Was Sie alles beachten müssen erfahren Sie hier.

  • Beginn und Ende der Probzeit
    Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung. Sie endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen.
  • Ausnahmen
    Für die Fahrerlaubnis-Klassen M, L, S und T gibt es keine Probezeit.
  • Verstöße
    Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der muss an einem Aufbauseminar (ASF) teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Wir zeigen Ihnen den Unterschied zwischen A-,  B- sowie erneuten Verstößen auf.
    Eine ausführliche Beschreibung steht als Download bereit.

0,0 Promille-Grenze

Zum 01.August 2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots bei Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft. Das absolute Alkoholverbot gilt für alle Fahrer unter 21 Jahren.

Für Alkohol am Steuer sind als Sanktionen vorgesehen:

  • von 125 bis zu 1.000 Euro Bußgeld

  • zwei Punkte in Flensburg

  • Aufbauseminar

  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Hinweis: Es gibt keine Übergangsfristen. Das Alkoholverbot gilt ab 1. August für alle Fahranfänger, auch für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben.

 

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