Vorbereitung |
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Ihr Weg zum Führerschein
In Deutschland ist der Weg zur Fahrerlaubnis mit viel Bürokratie gepflastert. Damit Sie sich im Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen zurecht finden, verschaffen wir Ihnen hier einen Überblick.
Voraussetzungen
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen mit auf den Weg.
- Ausbildungsvertrag und Fahrerlaubnisantrag
Mit der Fahrschule schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab. Zudem müssen Sie einen amtlichen Fahrerlaubnisantrag bei ihrer zuständigen Meldestelle ausfüllen.
Antrag
Sicher durch den "Papierkrieg"
Ohne den amtlichen Fahrerlaubnisantrag bei Ihrer zuständigen Meldestelle, Bürgerbüro oder Bezirksamt gibt's auch keinen Führerschein. Fragen Sie Ihre Fahrschule, wo sich Ihr zuständiges Amt befindet.
Führerscheinklassen
Erkennen Sie die Klasse!
„Der Bewerber sollte eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.“ In Deutschland gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Fahrzeugklassen. Umso besser wenn Sie sich auskennen. Wir verschaffen Ihnen den Überblick von A – S.
Führerscheinklasse A | Motorräder |
Führerscheinklasse B | Pkws |
| Führerscheinklasse C | Lkws |
| Führerscheinklasse D | Bus |
| Führerscheinklasse E | Anhänger |
| Führerscheinklasse M | Moped, Mokick |
| Führerscheinklasse L | Landmaschine |
| Führerscheinklasse T | Traktor |
| Führerscheinklasse S | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
Nur für wenige Fahrzeugarten ist in Deutschland kein Führerschein erforderlich. Dazu zählen:
- Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25). Diese Fahrzeuge dürfen nur ohne Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 01. 04. 1965 geboren oder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- Die bisher in der Fahrerlaubnisklasse 5 enthaltenen Krankenfahrstühle sind nunmehr fahrerlaubnis- und prüfbescheinigungsfrei. Dies gilt allerdings nur für Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb bis 15 km/h. Fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 6 km/h sind ebenfalls führerscheinfrei.
Kosten
Das liebe Geld
Die Kosten eines Führerscheins variieren je nach Führerscheinklasse, Fahrschule und Ausbildungsdauer.Wir möchten Ihnen einen groben Überblick über die Kosten verschaffen, die auf Sie zukommen.
Fahrschulfremde Kosten |
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Sehtest | 6,00 Euro |
| Passfoto | 10,00 Euro |
| "Erste Hilfe"/ Lebensrettende Sofortmaßnahmen | 25,00 Euro |
| Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse B | 45,00 Euro |
| Fahrschulkosten | |
| Grundbetrag bei der Anmeldung | 180,00 Euro |
| Lehrmaterial | 50,00 Euro |
| Fahrstunde | 30,00 Euro, bei 20 Stunden 600,00 Euro |
| Sonderfahrt | 40,00 Euro, bei 12 Stunden 480,00 Euro |
| Gebühren für Theorie- und Praktische Prüfung | 150,00 Euro |
| Gebühr des amtlichen Prüfers (TÜV, DEKRA) | 90,00 Euro |
| Gesamtkosten für unser Beispiel | 1636,00 Euro |
Sie können Kosten einsparen, wenn Sie Ihre Fahrschule sorgfältig auswählen. Besonders prüfen sollten Sie Fahrschulen, die mit Dumping-Preisen werben. Oft handelt es sich dabei nur um Lockangebote und Sie zahlen im Endeffekt drauf.
Tipp: Wie viel Sie für den Führerschein zahlen hängt auch von Ihnen ab. Sie können jede Menge Geld sparen, wenn Sie sich optimal auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereiten.
Erste Hilfe
Soforthilfe ist nicht schwer!
Nur Händchenhalten reicht nicht. Im Notfall müssen Autofahrer helfen können. Daher ist der Kurs "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" für den Führerschein Pflicht.
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- Notruf 112: Die Notrufnummer ist die wichtigste Telefonnummer für Sie. Mit einem Handy können Sie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr umgehend alarmieren - auch ohne Vertrag, Betreiberkarte oder Guthaben. Sie müssen nicht einmal die PIN-Nummer eingeben.
Wenn Einer eine Reise tut, dann hat er viel zu erzählen. Tipps und Informationen für einen entspannten Urlaub.