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Samstag, 19.05.2012

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Kaufvertrag

 

Tipps für den Kaufvertrag

Endlich haben Sie Ihr Traumauto gefunden. Jetzt gilt es den Kauf unter Dach und Fach zu bringen. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Mit einem Kaufvertrag sind Sie auf der sicheren Seite. Dort sollten Sie alle Einzelheiten wie beispielsweise mitverkauftes Zubehör auflisten.


Weitere Tipps

  • Mündliche Zusagen und Zubehör
    Im Vertrag werden auch alle mündlichen Zusagen sowie mitverkauftes Zubehör aufgelistet. Reicht der Platz nicht aus, können weitere Einzelheiten auch auf einem Zusatzblatt festgehalten werden. Auf dem Originalvertrag ist das Zusatzblatt als Vertragsbestand zu vermerken.
  • Ratenverträge und Rücktrittsrecht
    Bei Ratenverträgen kommt es auf das korrekte Eintragen des Kaufdatums an. Mit einem rückdatierten Vertrag verlieren Sie unter Umständen das Ihnen gesetzlich zustehende, auf eine Woche befristete, Rücktrittsrecht, das für Ratenzahlungen gilt.
  • Verkäufer nicht Eigentümer
    Wenn der Verkäufer nicht gleichzeitig Eigentümer des Autos ist (siehe Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief), lassen Sie sich unbedingt die Verkaufsvollmacht und den Ausweis des Vollmachtgebers (=Fahrzeugeigentümer) zeigen.
  • Zahlung des Kaufpreises
    Den vollen Kaufpreis gibt es übrigens erst, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), die als amtlicher Eigentumsnachweis gilt, in den Händen halten.
  • Zulassung
    Das Fahrzeug soll sofort nach dem Kauf bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Spätestens innerhalb von drei Werktagen muss das Auto umgemeldet worden sein.
    Auch der Verkäufer muss den Verkauf seines Fahrzeuges melden. Welche Dokumente Sie für die Zulassung benötigen, erfahren Sie hier.
  • Versicherung
    Mit Abschluss des Kaufvertrages übernimmt der neue Besitzer automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die bestehende Fahrzeugversicherung des Vorbesitzers. Der Käufer sollte sich von einem bestehenden Versicherungsschutz überzeugen. Bei der Zulassung bestätigt der Besitzer mit einer neuen Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) den Versicherungsschutz. Die Zulassungsstelle teilt dies der Versicherung des Vorbesitzers mit. Verursacht der Käufer nach der Eigentumsübertragung einen Unfall, hat dies keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers (Ausnahme: Ratenkauf).
     
 

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