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Samstag, 04.02.2012

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Elektronische Versicherungsbestätigung  (eVB)

tb_zulassung

Zum 01.03.2008 bekommt die Doppelkarte in Papierform Konkurrenz: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) wird ergänzend eingeführt.

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt!

  • Wie komme ich an eine VB-Nummer und wie sieht sie aus?

    Die Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) besteht aus einer siebenstelligen Nummer z.B. HR23BV7. Sie erhalten die VB-Nummer bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

  • eVB-Verfahren - wie funktioniert das?

    In einer zentralen Datenbank stellt der Versicherer einen Beleg bereit. Der Kunde erhält zur Vorlage bei der Zulassungsstelle eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Die Zulassungsbehörde hat mit diesem Code die Möglichkeit, die Versicherungsdaten einzusehen und zu prüfen, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

  • Was muss ich beachten, wenn ich eine eVB-Nummer beantrage?

    Sie sollten darauf achten, dass die Daten vollständig und fehlerfrei eingetragen sind d.h. sie sollten mit den Daten im Personalausweis identisch sein. Die Gültigkeit der eVB-Nummer wird vom Versicherungsunternehmen festgelegt.

  • Welchen Nachweis meiner gültigen Kfz-Versicherung erhalte ich abgesehen von der eVB-Nummer?

    Sie erhalten den Versicherungsschein nach der Zulassung ihres Fahrzeugs oder dem Versicherungswechsel auf dem Postweg. Die eVB-Nummer dient für die Zulassungsbehörde als Nachweis über ihre Haftpflichtversicherung.

  • Muss ein bereits zugelassenes Fahrzeug erneut angemeldet werden?

    Ein bereits zugelassenes Auto muss nicht erneut angemeldet werden und es findet auch kein Austausch der Versicherungsbestätigung statt.

  • Benötige ich eine VB-Nummer, wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte?

    Nein! Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden möchten, benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichen ihres Fahrzeuges.

 

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Welche Zulassungsdokumente brauche ich?

cb_zulassung

Erfahren Sie hier, welche Dokumente für die Zulassung Ihres Fahrzeuges notwendig sind.

Anmeldung eines Neuwagens

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugbrief)

 

 Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges

  • Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem TÜV-Eintrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • AU-Bescheinigung
  • Abmeldebescheinigung
  • Kfz-Schilder (falls es im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet wird)

 

Wiederanmeldung eines Fahrzeuges

  • Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • AU-Bescheinigung
  • Kfz-Schilder

 

Wohnortwechsel oder Namensänderung

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem TÜV-Eintrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • AU-Bescheinigung
  • Kfz-Schilder
 

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