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Samstag, 19.05.2012

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Unfall

 

Alles wird gut

Ein Unfall ist leider schnell passiert. Informieren Sie sich wie Sie Ärger und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden können.


Unfallbericht Schadenmeldung Schadenersatz
 


Was tun, wenn´s kracht

Auf einen Unfall folgen oft langwierige Auseinandersetzungen mit Unfallgegnern und Versicherungen. Wer aber weiß, worauf es nach dem Unfall ankommt, verringert Ärger und Aufwand.

Das Wichtigste im Überblick

  • Am Unfallort
    Ein korrekt ausgefüllter Unfallbericht erleichtert die Schadenregulierung.
  • Zwei Exemplare
    Füllen Sie zwei Formulare gemeinsam mit dem anderen Fahrzeuglenker identisch aus. Jeder Unfallbeteiligte erhält je ein Exemplar. Die Unterschrift beider Fahrer ist notwendig.
  • Kein Schuldanerkenntnis, keine Zahlungen
    Geben Sie eine schriftliche Schilderung des Unfallherganges ab, ohne jegliche Schuld anzuerkennen. Leisten Sie keine Schadenzahlungen.
  • Zeugen
    Nennen Sie Unfallzeugen. Bei Meinungsverschiedenheiten der Unfallparteien können sie Licht ins Dunkel bringen.
  • Ausländischer Fahrer
    Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so verlangen Sie vom Fahrer die "Grüne Versicherungskarte". Entnehmen Sie dieser alle notwendigen Daten.


Achtung: Sind die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des anderen Fahrers nicht bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom; abweichende Anrufkosten aus dem Mobilfunknetz möglich).

Verhaltensregeln und Sofortmaßnahmen


Zuhause

  • Nichts Ändern
    Nehmen Sie keine nachträglichen Änderungen an den Formularen vor.
  • Versicherung informieren
    Senden Sie das ausgefüllte Formular und evtl. Fotos unverzüglich an die Versicherung.

Für Sie: Der Unfallbericht zum Ausdrucken.

 

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Schadenmeldung

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich
Ist Ihr Fahrzeug in einen Sach- oder Personenschaden verwickelt, müssen Sie diesen sofort melden. Denn nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallschuldigen verlangen.

 

Umgehend informieren

  • Gegnerische Haftpflichtversicherung
    Ist der Andere schuld, dann rufen Sie die örtliche Niederlassung an, um Ihre Ansprüche anzumelden. Bringen Sie den Wagen in eine nächstgelegene Werkstatt. Fordern Sie die Versicherung auf, den Unfallschaden umgehend zu begutachten.
  • Eigene Haftpflichtversicherung
    Innerhalb einer Woche müssen Sie ihren Versicherer über den Unfall informieren.
  • Anwalt
    Beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt, wenn eine Person schwer verletzt oder getötet wurde. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers.
  • Im Notfall
    Ist der Versicherer des Schädigers nicht bekannt, so können Sie diesen beim Zentralruf der Autoversicherer: 0180 - 2 50 26 erfragen (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom; abweichende Anrufkosten aus dem Mobilfunknetz möglich).

Ansprüche gegen Dritte

Denken Sie auch daran, dass bei Unfällen nicht alleine die Haftpflichtversicherung eintritt. Eventuell müssen zusätzlich informiert werden:

  • Kaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Private Unfall - oder Lebensversicherung
  • Arbeitgeber
    Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung


Unfallgegner im Ausland versichert
Grüne Karte: Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon: (040) 33 44 00
Telefax: (040) 33 44 04 00

www.gruene-karte.de

 

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Schadenersatz

Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ihr Wagen hat Totalschaden. Wurden Sie bei einem Unfall geschädigt, muss die Versicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden ersetzen. Aber was übernimmt die Assekuranz? Wir klären Sie auf.

Fahrzeugschäden

  • Reparaturkosten und Sachverständigengebühren
    Bei kleineren Schäden genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlags. Bei größeren Schäden sollte die Versicherung den Schaden begutachten. Befragen Sie vor Beauftragung eines Gutachters die Versicherung, ob die Kosten übernommen werden.
  • Wertminderung
    Darauf haben Sie Anspruch, wenn Ihr Auto einen erheblichen Schaden erlitten hat. Voraussetzung: das Fahrzeug ist unfallfrei, nicht älter als fünf Jahre und fuhr unter 100.000 Kilometer.
  • Wiederbeschaffungswert
    Hatte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden, erhalten Sie die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird jedoch der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs abgezogen.


Kfz-Folgeschäden

  • Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten
    Ist das Kraftfahrzeug nicht mehr fahrbereit, so werden die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt ersetzt. Für ein Ersatzfahrzeug ersetzt die Versicherung auch An- und Abmeldekosten, sowie die Kosten für das amtliche Kennzeichen.
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
    Nutzen Sie während der Reparaturdauer einen Mietwagen, wird die Rechnung ersetzt. Davon werden etwa 10 Prozent abgezogen. Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, haben Sie Anspruch auf Entschädigung; pro Tag je nach Fahrzeugtyp zwischen 25 Euro und 95 Euro.
  • Anwaltskosten
    Ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.
  • Finanzierungskosten
    Sollte eine Kosten-Übernahme-Erklärung nicht von der Versicherung ausgestellt werden, dann verlangen Sie vom Versicherer einen angemessenen Vorschuss.
    Achtung: Unterschreiben Sie vorher keinen Kreditantrag. Erst wenn der Vorschuss nicht geleistet wird, können Sie einen Kredit aufnehmen und die anfallenden Zinsen zurückverlangen.
  • Kostenpauschale
    Sie können ohne Nachweis für Telefon, Briefporto und andere Auslagen eine Kostenpauschale von etwa 15 - 25 Euro verlangen. Falls Sie höhere Kosten haben, müssen Sie diese durch Belege nachweisen.


Personenschäden

  • Heilungskosten und vermehrte Bedürfnisse
    Die Heilungskosten wie z. B. orthopädische Hilfsmittel, Diät oder Pflegepersonal werden ersetzt, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder anderen Stellen übernommen werden.
  • Verdienstausfall
    Auch für die Entschädigung des Verdienstausfalls kommt die Autohaftpflichtversicherung auf. Können Sie sogar Ihren Beruf nicht mehr ausüben, dann werden die Kosten einer Umschulung übernommen.
  • Schmerzensgeld
    Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Schwere der erlittenen Verletzungen, der Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit oder des Krankenhausaufenthaltes und dem Grad der Invalidität.
  • Begräbniskosten
    Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang ersetzt die Versicherung des Schuldigen die Kosten der Begräbnis und Unterhaltsansprüche an Hinterbliebene.
 

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